Dr. Ralf Thaeter macht sich unter ProximusCounsel selbstständig
Dr. Ralf Thaeter, bis dato Partner der Sozietät Herbert Smith Freehills, macht sich zum 1. Mai 2022 mit einer eigenen Beratungspraxis selbstständig. Neben der strategischen Rechtsberatung im Transaktionsbereich will er vor allem seine Expertise im Bereich Lateral Hiring weitergeben.
Ralf Thaeter hatte im Jahr 2013 für Herbert Smith Freehills die deutsche Praxis begründet. In der Folgezeit integrierte er insgesamt 16 Quereinsteiger aus zwölf Großkanzleien und baute die deutsche Präsenz in nur knapp drei Jahren auf über 60 Berufsträgerinnen und Berufsträger aus.
„Ich hatte eine phantastische und aufregende Zeit bei Herbert Smith Freehills, für die ich unseren Mandanten und meinen Kolleginnen und Kollegen von ganzem Herzen dankbar bin. Nun beginnt ein neuer Berufsabschnitt. Das Lateral Hiring war jahrelang ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit beim Aufbau von Herbert Smith Freehills in Deutschland. Headhunter vermitteln Kandidatinnen und Kandidaten – für den Erfolg eines Quereinstiegs braucht es aber viel mehr. Dies unterschätzen sowohl die wechselwilligen Anwältinnen und Anwältinnen als auch die Kanzleien immer wieder. Nicht umsonst stellen sich viele Lateral Hirings schon nach kurzer Zeit als für beide Seiten teure Fehlschläge heraus“, sagt Ralf Thaeter. Mit ProximusCounsel will er hier ansetzen und seine Erfahrung in die Integration von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern einbringen.
Daneben wird er auch als Sparring Partner für Partnerinnen und Partner in Leitungsfunktionen zur Verfügung stehen. Ralf Thaeter: „Aus meiner Zeit als Managing Partner weiß ich, dass zur Führung einer Kanzlei weit mehr gehört als Anweisungen zu geben. Die Kultur einer Kanzlei beeinflusst den Managementerfolg unmittelbar – und umgekehrt. Gerade in Partnerschaften ist besonderes Kommunikationsgeschick gefragt.“ Managemententscheidungen in Kanzleien nicht nur am grünen Tisch zu entwerfen, sondern auch praktisch zu begleiten, soll daher ebenfalls zum Beratungsspektrum von ProximusCounsel gehören.
Dr. Nico Abel, Managing Partner von Herbert Smith Freehills Deutschland: „Ralf Thaeter hat als Partner der ersten Stunde Herbert Smith Freehills in Deutschland verankert und die Grundlage für unseren heutigen Erfolg gelegt . Wir danken ihm herzlich für seine Aufbauarbeit und sein Engagement für die Kanzlei. Für seine Zukunftspläne wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg.“
Berlin, 27. April 2022
Rechtsanwalt Dr. Ralf Thaeter
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